Belegungs- und Hausordnung

 

Die Köhlerhütte steht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Zur Anlage gehören die Hütte und der Aussenbereich mit Grillstelle, Tischen, Bänken und der Brunnen. Von der allgemeinen Nutzung ausgenommen sind die WC Anlagen und der Lagerschopf. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Benutzung der Anlage.

Belegungen sind nur außerhalb der Schiesszeiten auf dem Schiessplatz Gehren möglich. Bei Schiessgefahr wird die Panzerplatte mit einer Kette abgesperrt. Der Platz und die Hütte dürfen in diesem Fall nicht betreten werden.

Die Belegungs- und Hausordnung ist für alle Nutzer verbindlich. Den Weisungen des Hüttenwarts ist Folge zu leisten. Bei Fehlverhalten und Missachtung und aufladen kann er Personen/Gesellschaften wegweisen.

Der Köhlerverein, seine Mitglieder und Sponsoren, die beiden Gemeinden EAG/ESO, der Forstbetrieb Jura und die Organe des Waffenplatzes Aarau, können die Anlage für Belegungen reservieren. Reservationen haben spätestens bis 30 Tage vor dem Anlass zu erfolgen und sind direkt über www.erlinsbach-ag.ch/raum4you vorzunehmen. Die Reservation ist nach erfolgter Bestätigung durch den Hüttenwart definitiv. Die reservierten Termine sind vor Ort angeschlagen und verbindlich. Sie haben immer Vorrang vor Spontanbelegungen.

Zur Anlage ist Sorge zu tragen. Sie ist nach der Belegung gereinigt, aufgeräumt und in einwandfreiem Zustand zu verlassen. Sämtliche Abfälle sind mitzunehmen. Der Nutzer haftet für Schäden. Diese sind dem Hüttenwart zu melden. Bei nicht gemeldeten Schäden wird dem Verursacher zusätzlich eine Umtriebsentschädigung von Fr. 100.00 in Rechnung gestellt. Übermäßiger Verbrauch von bereitgestelltem Holz wird den Nutzern verrechnet. Bei Reservationen findet eine Übergabe und Rückgabe der Anlage durch den Hüttenwart statt. Kostenbetreffnisse wie Miete vom Festbänken, zusätzliches Brennholz, Dienstleistungen des Hüttenwarts usw. werden rapportiert und sind durch den Nutzer zu unterzeichnen.

Bezüglich von Emissionen ist auf die Umgebung Rücksicht zu nehmen. Ab 22:00 Uhr gilt Nachtruhe. Allenfalls notwendige Bewilligungen für Festwirtschaft usw. sind vom Nutzer einzuholen. Die entsprechenden behördlichen Auflagen sind zu beachten.

Das Entfachen von Feuer ausserhalb der dafür vorgesehenen Grillstelle ist untersagt.

Die Zufahrt zur Anlage ist nicht möglich (Fahrverbot). Die Fahrzeuge sind bei der Gehrenküche zu parkieren. Die Parkplätze des Restaurant Waldhaus Gehren dürfen nicht belegt werden. Einzelfahrten zur Anlage für Materialtransporte und/oder Shuttledienst sind möglich. Die Fahrzeuge sind anschließend ebenfalls bei der Gehrenküche abzustellen. Die Nutzung der Anlage ist unentgeltlich.

Köhlerverein Speuz/Vorstand

Telefon Hüttenwart: 079 659 42 31 (HJ. Lüscher)

Stv. 079 321 70 77 (H. Gränacher)

www.koehlerverein.ch

Genehmigung Gemeinderat:

 

 

 

Erlass Köhlerverein

Unterschriften Präsident/Aktuar Köhlerverein